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Rechtsmitteleinbringung

Die Umsetzung von E-Government ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie anderen Organisationen und Interessensgemeinschaften, Behördenwege effizient und rasch in elektronischer Form zu erledigen. § 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 sieht vor, dass die Behörden die allenfalls bestehenden besonderen technischen Voraussetzungen oder organisatorischen Beschränkungen für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten im Internet bekannt zu geben haben.

Für den Bereich der Gemeinde Reißeck werden allgemeingültige organisatorische Beschränkungen und technische Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt:

Die Empfangsgeräte (E-Mail-Server und Telefax) sind auch außerhalb der Amtsstunden empfangsbereit, allerdings werden diese nur während der Amtsstunden betreut. Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte gerichtet werden, gelten daher erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht und eingelangt und können von uns erst ab diesem Zeitpunkt behandelt werden.

Anbringen an die Gemeinde Reißeck können rechtswirksam wie folgt eingebracht werden:

  • Persönlich/postalisch:   9815 Kolbnitz, Unterkolbnitz 50
  • Per E-Mail:                    reisseck@ktn.gde.at (PDF max. 20MB)
  • Per FAX:                        04783/2160
FormatMIME-TypeDateiendung
    
Plain Text Text *.txt 
Portable Document 
Format
Application (Adobe Acrobat) *.pdf 
Rich Text FormatApplication (Microsoft Office) *.rtf 
WordApplication (Microsoft Office) *.doc,*.docx
ExcelApplication (Microsoft Office) *.xls, *.xlsx 
PowerpointApplication (Microsoft Office) *.ppt *pptx 
JPGImage *.jpg, *.jpeg 
PNGImage*.png 
TIFFImage *.tiff, *.tif 
ZIP ZIP, Winzip *.zip

Weitere Formate

Weitere Formate können nur nach vorhergehender Rücksprache mit der zuständigen Behörde/Abteilung eingesetzt werden.

Elektronische Signaturen können auf Dokumenten (z.B. Formularen, Beilagendokumenten) nach den Standards der Bürgerkarte aufgebracht werden. Diese werden als relevant entgegengenommen, wenn sie zum Zeitpunkt des Anbringens unter Externe Verknüpfung https://pruefung.signatur.rtr.at/ erfolgreich geprüft werden können.