Bürgerservice
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Reisepässe
Welche Unterlagen benötigt man für die Ausstellung des Reisepasses?
Bei Erstausstellung:
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
1 Passfoto
evtl. Nachweis über akadem. Grad oder Standesbezeichnung
€ 75,90 (ab 12 Jahren) bzw. € 30,– (bis 12 Jahre)
Sollten Sie bereits einen Reisepass besitzen:
alter Reisepass
Geburtsurkunde
1 Passfoto
evtl. Nachweis über akadem. Grad oder Standesbezeichnung
Gebühren wie oben
Die Urkunden sind immer im Original vorzulegen (keine Kopien)!
Für die Ausstellung eines Personalausweises brauchen Sie:
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
evtl. Heiratsurkunde
evtl. Nachweis eines akadem. Grades oder einer Standesbezeichnung
€ 61,50 (ab 16 Jahren) bzw. € 26,30 (bis 16 Jahre)
Strafregisterbescheinigung – Bestellung
Mit diesem Formular können Sie die Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung beantragen. Bedenken Sie jedoch, dass mit der schriftlichen Antragstellung eine Gebühr von zusätzliche € 14,30 fällig wird. Sie müssen die Bescheinigung persönlich abholen und sich durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises identifizieren.
Stundungsansuchen
Mit diesem Formular beantragen Sie die Bewilligung von Ratenzahlungen für ein Objekt gem. § 160 der Ktn. Landesabgabenordnung 1991, i.d.g.F.
Trinkwasserinformation 2021
Gemäß § 6 der Trinkwasservordnung, BGBl. Nr. 304/2001, hat der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage die Abnehmer über die aktuelle Qualität des Trinkwassers zu informieren. Die genauen Informationen für die einzelnen Wasserversorgungsanlagen entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Trinkwasserinformation 2022
Gemäß § 6 der Trinkwasservordnung, BGBl. Nr. 304/2001, hat der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage die Abnehmer über die aktuelle Qualität des Trinkwassers zu informieren. Die genauen Informationen für die einzelnen Wasserversorgungsanlagen entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Trinkwasserinformation 2023
Gemäß § 6 der Trinkwasservordnung, BGBl. Nr. 304/2001, hat der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage die Abnehmer über die aktuelle Qualität des Trinkwassers zu informieren. Die genauen Informationen für die einzelnen Wasserversorgungsanlagen entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Trinkwasserinformation 2024
Gemäß § 6 der Trinkwasservordnung, BGBl. Nr. 304/2001, hat der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage die Abnehmer über die aktuelle Qualität des Trinkwassers zu informieren. Die genauen Informationen für die einzelnen Wasserversorgungsanlagen entnehmen Sie bitte dem Anhang.