Skip to content Skip to main navigation Skip to footer

Trinkwasserinformation 2024

Gemäß § 6 der Trinkwasservordnung, BGBl. Nr. 304/2001, hat der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage die Abnehmer über die aktuelle Qualität des Trinkwassers zu informieren. Die genauen Informationen für die einzelnen Wasserversorgungsanlagen entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Mehr erfahren

Trinkwasserinformation 2025

Gemäß § 6 der Trinkwasservordnung, BGBl. Nr. 304/2001, hat der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage die Abnehmer über die aktuelle Qualität des Trinkwassers zu informieren. Die genauen Informationen für die einzelnen Wasserversorgungsanlagen entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Mehr erfahren

Veranstaltung – Durchführung

Öffentliche Veranstaltungen sind grundsätzlich melde- oder bewilligungspflichtig und dürfen nur in rechtskräftig genehmigten Betriebsstätten stattfinden. Die zuständige Veranstaltungsbehörde ergibt sich aus der Art der Veranstaltung und ist in den meisten fällen der Bürgermeister jener Gemeinde, in der der Veranstaltungsort liegt. Mit diesem Formular erfolgt die Meldung/Antragstellung an die ausgewählte Gemeinde zusammen mit einer Prüfung der tatsächlichen Zuständigkeit.

Mehr erfahren