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Bauvollendung – Unternehmerbestätigung

Die ordnungsgemäße Bauausführung nach den Bestimmungen der Kärntner Bauordnung 1996 ist durch den befugten Baumeister, Zimmermann, Dachdecker, Installateur und Elektriker zu bestätigen. Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten auch durch den Bodenleger. Fordern Sie die Beibringung dieser Bestätigung beim Unternehmer ein! Bitte beachten Sie, dass diese Bestätigung nur mittels digitaler Signatur auf diesem Weg übermittelt werden kann!

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