Die Gemeinde Reißeck ist für die Vergabe von Wohnungen der Bauträger NEUE HEIMAT (Penk 97 + 98, Sandbichl 1) sowie BUWOG (Unterkolbnitz 63-66) zuständig.
Diese Wohnhäuser wurden aus Mitteln der Wohnbauförderung errichtet, daher gelten für die Zuteilung einer Wohnung auch die Richtlinien der Wohnbauförderung. Die Vergabe einer Wohnung hängt daher u.a. auch von den Einkommensverhältnissen des Wohnungswerbers ab. Ob Sie die Kriterien erfüllen und somit ein Wohnungsansuchen stellen können, entnehmen Sie bitte den im Anhang angeführten Voraussetzungen.
Außerdem finden Sie hier alle (dem Gemeindeamt bekanntgegebene) zur Vermietung freistehenden Wohnungen sowie zum Verkauf stehende Grundstücke, Häuser, Wohnungen:
zu vermieten:
zu verkaufen:
Anhang