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Bürgermeister-Nachwahl 2023

Am 2. Juli 2023 findet die Bürgermeister-Nachwahl statt.

Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger sowie alle Unionsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und am Stichtag (29.04.2023) ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Reißeck haben.

Stimmabgabe vor dem Wahltag:
Vorgezogene Stimmabgabe (persönlich): Freitag 23. Juni 2023

Falls Sie am Wahltag bzw. am vorzeitigen Wahltag voraussichtlich verhindert sein sollten, im Wahllokal Ihre Stimme abzugeben, können Sie eine Wahlkarte anfordern. Mit dieser können Sie Ihr Wahlrecht auch außerhalb der Wahlzeiten ausüben. Beantragen Sie diese möglichst frühzeitig, damit die Zustellung an Sie rechtzeitig erfolgen kann.

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