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Gewährung eines Zuschusses zum Essensbeitrag

Der Gemeinderat der Gemeinde
Reißeck hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, Gemeindebürgerinnen und
Gemeindebürgern ab Pflegestufe 2 einen Zuschuss zum Essensbeitrag zu gewähren.

Ab dem 1. Juli 2026
wird ein Betrag in Höhe von € 1,00 pro bezogener Portion zuerkannt.

Die Auszahlung des Zuschusses
erfolgt nach Vorlage der Monatsrechnung des vertraglich vereinbarten
Essenslieferanten (z.B. AVS oder Hilfswerk) sowie eines entsprechenden
Nachweises der Pflegestufe.

Die Auszahlung wird direkt
durch die Gemeindekassa an die Förderwerberinnen und Förderwerber vorgenommen.