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Brauchtumsfeuer – Schwenden

Mit der Novelle zum Bundesluftreinhaltegesetz vom 18.08.2010 haben sich aus Gründen des Umweltschutzes hinsichtlich des Verbrennens biogener wie auch nicht biogener Materialien im Freien weitreichende Änderungen ergeben. Grundsätzlich ist das Verbrennen im Freien verboten und soll die bestehende Infrastruktur (zB. Sammelsysteme, Biotonne) für die sachgerechte Behandlung und Verwertung biogener Materialien genutzt werden.

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