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Bauvollendung – Unternehmerbestätigung

Die ordnungsgemäße Bauausführung nach den Bestimmungen der Kärntner Bauordnung 1996 ist durch den befugten Baumeister, Zimmermann, Dachdecker, Installateur und Elektriker zu bestätigen. Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten auch durch den Bodenleger. Fordern Sie die Beibringung dieser Bestätigung beim Unternehmer ein! Bitte beachten Sie, dass diese Bestätigung nur mittels digitaler Signatur auf diesem Weg übermittelt werden kann!

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Bauvollendungsmeldung

Mit diesem Formular melden Sie die Vollendung eines bewilligten Bauvorhabens. Diese Meldung muss innerhalb einer Woche nach Vollendung des Bauvorhabens erfolgen. Dieser Meldung sind auch die vorgesehenen Bestätigungen aller beauftragten Unternehmer beizulegen (siehe Bauvollendung – Unternehmerbestätigung)

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Betriebsstätte für Veranstaltungen

Mit diesem Formular beantragen Sie die Errichtung/Änderung einer Betriebsstätte für Veranstaltungen nach dem Kärntner Veranstaltungsgesetz, wenn die Betriebsstätte zur Gänze im Gemeindegebiet liegt.

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Bienenmeldung

Mit diesem Formular führen Sie eine Bienenmeldung gem. § 5 Abs. 2 des Kärntner Bienenwirtschaftsgesetzes durch.

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Brauchtumsfeuer – Schwenden

Mit der Novelle zum Bundesluftreinhaltegesetz vom 18.08.2010 haben sich aus Gründen des Umweltschutzes hinsichtlich des Verbrennens biogener wie auch nicht biogener Materialien im Freien weitreichende Änderungen ergeben. Grundsätzlich ist das Verbrennen im Freien verboten und soll die bestehende Infrastruktur (zB. Sammelsysteme, Biotonne) für die sachgerechte Behandlung und Verwertung biogener Materialien genutzt werden.

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