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Volksbefragung Windkraftanlagen

Am 12. Jänner 2025 findet in Kärnten eine Volksbefragung statt.
Die Fragestellung lautet:

Soll zum Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes) die Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf Bergen und Almen in Kärnten landesgesetzlich verboten werden?

Stimmberechtigt in der
Gemeinde Reißeck sind alle österreichischen
Staatsbürger und Staatsbürgerinnen, die am Tag der Volksbefragung das 16.
Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, in der
Gemeinde Reißeck ihren Hauptwohnsitz haben und am Stichtag
(22. Oktober 2024) in der Wählerevidenz der Gemeinde
Reißeck eingetragen sind. 

Wie können Sie
abstimmen, wenn Sie sich voraussichtlich am Tag der Volksbefragung nicht in Reißeck
aufhalten?

Sollten Sie sich am Tag
der Volksabstimmung nicht in Reißeck aufhalten (etwa dwegen Ortsabwesenheit) oder aus gesundheitlichen Gründen kein
Stimmlokal aufsuchen können, haben Sie Anspruch auf Ausstellung einer Stimmkarte. 

Schriftliche Anträge auf Ausstellung einer Stimmkarte können bis
zum 8. Jänner 2025 eingebracht werden. Mündliche Anträge auf
Ausstellung einer Stimmkarte können bis zum 10. Jänner 2025 (12:00 Uhr)
eingebracht werden (eine telefonische Beantragung ist nicht möglich). 

Hier können Sie Ihre Stimmkarte online beantragen: Online-Antrag-Stimmkarte

 

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