Bürgerservice
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Strafregisterbescheinigung – Bestellung
Mit diesem Formular können Sie die Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung beantragen. Bedenken Sie jedoch, dass mit der schriftlichen Antragstellung eine Gebühr von zusätzliche € 14,30 fällig wird. Sie müssen die Bescheinigung persönlich abholen und sich durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises identifizieren.
Stundungsansuchen
Mit diesem Formular beantragen Sie die Bewilligung von Ratenzahlungen für ein Objekt gem. § 160 der Ktn. Landesabgabenordnung 1991, i.d.g.F.
Trinkwasserinformation 2021
Gemäß § 6 der Trinkwasservordnung, BGBl. Nr. 304/2001, hat der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage die Abnehmer über die aktuelle Qualität des Trinkwassers zu informieren. Die genauen Informationen für die einzelnen Wasserversorgungsanlagen entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Trinkwasserinformation 2022
Gemäß § 6 der Trinkwasservordnung, BGBl. Nr. 304/2001, hat der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage die Abnehmer über die aktuelle Qualität des Trinkwassers zu informieren. Die genauen Informationen für die einzelnen Wasserversorgungsanlagen entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Trinkwasserinformation 2023
Gemäß § 6 der Trinkwasservordnung, BGBl. Nr. 304/2001, hat der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage die Abnehmer über die aktuelle Qualität des Trinkwassers zu informieren. Die genauen Informationen für die einzelnen Wasserversorgungsanlagen entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Trinkwasserinformation 2024
Gemäß § 6 der Trinkwasservordnung, BGBl. Nr. 304/2001, hat der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage die Abnehmer über die aktuelle Qualität des Trinkwassers zu informieren. Die genauen Informationen für die einzelnen Wasserversorgungsanlagen entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Veranstaltung – Durchführung
Öffentliche Veranstaltungen sind grundsätzlich melde- oder bewilligungspflichtig und dürfen nur in rechtskräftig genehmigten Betriebsstätten stattfinden. Die zuständige Veranstaltungsbehörde ergibt sich aus der Art der Veranstaltung und ist in den meisten fällen der Bürgermeister jener Gemeinde, in der der Veranstaltungsort liegt. Mit diesem Formular erfolgt die Meldung/Antragstellung an die ausgewählte Gemeinde zusammen mit einer Prüfung der tatsächlichen Zuständigkeit.